Am vergangenen Sonntag wurde die Ausschaffungsinitiative vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Nun gilt es, das Begehren der Initianten (SVP) und Ja-Stimmenden umzusetzen, was kein leichtes Unterfangen sein wird. Das Parlament hat nun fünf Jahre Zeit, den Gesetzestext, der die Anliegen der Ausschaffungsinitiative umsetzt, auszuformulieren und zu verabschieden. Die SVP darf sich über eine Win-Win-Situation freuen (Ausschaffungsinitiative/Wahlkampf NR-Wahlen 2011). Gestern Abend haben Luzi Stamm (SVP), Ueli Leuenberger (Grüne), Karin Keller-Sutter (FDP), Ivica Petrusic (Second@s Plus), Marianne Binder (CVP) und Marc Spescha (Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Schweizerisches Migrationsrecht Uni Fribourg) im Club über den Volksentscheid vom vergangenen Sonntag diskutiert. Moderator Röbi Koller hat am Anfang der Sendung folgende Frage in die Runde gegeben: "Ist es ('Ja' zur Ausschaffungsinitiative) ein Sieg der Vernunft, ist es ein Sieg der Propaganda, ist es ein Sieg des Volkes oder ein Sieg des Geldes?". Leider wurde auf die Frage nicht wirklich eingegangen. Wessen Sieg ist das 'Ja' also?Sieg der Vernunft
Nun, der Begriff 'Vernunft' ist nicht einfach zu greifen. Was ist 'Vernunft' überhaupt? Umgangssprachlich gilt als 'vernünftig', wer dem Zweck entsprechend handelt. Nichts mit 'Vernunft' zu tun hat aber das Sprichwort "Der Zweck heiligt die Mittel". Bei der Vorlage der SVP hat der Zweck aber eindeutig die Mittel geheiligt, trat das aktuelle Ausländergesetz doch erst 2008 in Kraft und wird in vielen Kantonen streng gehandhabt. Das 'Ja' zur Ausschaffungsinitiative wird indessen keine prägnanten Verschärfungen zulassen (Konflikte mit Völkerrecht und EU). Wer sich zudem mit der Philosophie Kants, dessen Deutung von 'Vernunft' und dem 'Kategorischen Imperativ' auseinandersetzt, wird zum Schluss kommen, dass die Annahme des Volksbegehrens der SVP nichts mit 'Vernunft' zu tun haben kann.
Sieg Propaganda
Wer hat von der Ja-Kampagne der SVP nichts mitbekommen? Niemand. Es war schlicht unmöglichen, das 'Schwarze Schaft' und 'Ivan S.' zu übersehen. Die Kampagne hat die Schweiz vereinnahmt und wurde wegen fragwürdigem Vorgehen von den Medien mehrfach aufgegriffen. Wie viel Geld in die Kampagne gepumpt worden ist, kann ich nicht beurteilen, aber über fehlende oder knappe finanzielle Mittel dürften sich die Initianten kaum beschweren können. Der Bildsprache, derer sich Macher Alexander Segert für die Plakat-Kampagne der Ausschaffungsinitiative der SVP bedient, ist prägnant und mitunter diffamierend. Gegen eine prägnante Bildsprache können keine Vorbehalte laut werden. Gegen eine diffamierende Bildsprache hingegen schon. So hat die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) die Kampagnen der SVP schon mehrfach gerügt. Im Falle von 'Ivan S.' wird im Gegensatz zur Kampagne gegen den Bau von Minaretten nicht der Ausländer bzw. eine fremde Kultur oder Religion an sich diffamiert, sondern die geltende Gesetzgebung (Ausländergesetz) und deren Handhabung. Deshalb darf das 'Ja' zur Ausschaffungsinitiative getrost als ein Sieg der Propaganda gedeutet werden.Sieg Volk
Nun, das Volk hat am 28. November über die Vorlagen abgestimmt. Das Resultat war ein 'Ja' (knapp 53%). Insofern kann dieses durchaus 'Ja' als ein Sieg des Volkes interpretiert werden. Da aber knapp die Hälfte der Stimmenden ein 'Nein' in die Urne gelegt haben, wird das Attribut 'Sieg des Volkes' aber praktisch in demselben Atemzug wieder relativiert. Zieht man die Erkenntnisse der Analyse der Propaganda und der herrschenden wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten hinzu, wird dieser 'Sieg des Volkes' in ein fahles Licht gerückt. So wie ich das sehe, ist das 'Ja' wenn, dann nur bedingt ein Sieg des Volkes.
Sieg Geld
Es steht ausser Frage, dass die Initianten über genügend finanzielle Mittel für ihre Kampagne verfügt haben müssen. Wer den Abstimmungserfolg jedoch als ein 'Sieg des Geldes' abzutun, stiesse wohl ins falsche Horn. Es scheint Fakt zu sein, dass die Mitteparteien wie wohl auch die SP ihre Basis in Ausländerfragen nicht hinter sich wissen können. Es scheint, als hätten die Gegner solcher Kampagnen keine oder nur wenig überzeugende Argumente. Gewiss ist es auch kein Leichtes gegen Propaganda in Ausländerfragen anzukommen. Das einfache Argument/Feinbild 'Ivan S.' oder 'Schwarzes Schaf' ist nachhaltiger als Aussagen wie "Werft nicht alle in denselben Topf!" oder "Unsere Ausschaffungspraxis ist schon streng!". Das liegt in der Natur der Sache. Wer Ängste schürt, ist immer näher am Mann, denn wer des Gegners Atem im Nacken spürt, ist zu einschneidenden Sofortmassnahmen bereit, seien diese mehr Schein als Sein, spielt keine Rolle.
Grenzen der direkten Demokratie
Eine weitere Frage, die sich nach dem vergangenen Abstimmungssonntag stellt, ist die nach den Grenzen der direkten Demokratie. Nun, auch die direkte Demokratie kennt Regelwerke. So gilt es die Bundesverfassung bzw. den Rechtsstaat wie auch das zwingende Völkerrecht zu achten. Im Falle der Ausschaffungsinitiative haben die Initianten nicht zum ersten Mal (vg. Minarett-Initiative etc.) den Rahmenbedingungen der direkten Demokratie keine Beachtung geschenkt, was die Nationalversammlung bei der Ausarbeitung des Gesetzestextes wie auch den Rechtsstaat als solcher vor schwierige Probleme stellt wird, da sich der neue Verfassungsartikel mit bestehenden in der Verfassung verankerten Gründsätzen beisst (z.B. Art. 8 und 25 der Bundesverfassung) und auch bezüglich dem Völkerrecht (Nonrefoulement-Prinzip) Konfliktpotential in sich birgt.
Der Art. 139 (Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung) der Bundesverfassung definiert die Regeln für die Volksinitiative folgendermassen:
Der Art. 139 (Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung) der Bundesverfassung definiert die Regeln für die Volksinitiative folgendermassen:
1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.
2 Die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung kann die Form der allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs haben.
3 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.
Das Problem dieses Regelwerks ist, dass der Ermessensspielraum für die Bundesversammlung, die Initiativen auf ihre Gültigkeit prüft, unermesslich gross ist. So verletzt die Ausschaffungsinitiative meines Erachtens zwar Absatz 3 von Art. 139 BV. Ich kann aber nachvollziehen, dass man auch zum Schluss kommen kann, dass dies nicht (zwingend) der Fall sei, weil die Initiative nach ihrer Annahme durch Volk und Stände ja noch ausgearbeitet werden muss und allfällige Punkte, die Konfliktpotential mit dem Völkerrecht in sich bergen, beseitigt werden könnten/müssten. Irritierend ist der Fakt, dass im Art. 139 BV nicht festgehalten wird, dass eine Initiative nicht gegen in der Bundesverfassung verankertes geltendes Recht verstossen darf. Somit besteht die Gefahr, dass Volksinitiativen den eigenen Rechtsstaat aushebeln könnten, was im Falle der Ausschaffungsinitiative wohl der Fall ist.Die SVP geht davon aus, dass der direkten Demokratie grundsätzlich keine Grenzen gesetzt sind. Diese Annahme ist natürlich falsch, steht doch der Rechtsstaat über den Mechanismen der direkten Demokratie. Marc Spescha hat im Club von gestern die 'rechtstaatliche Demokratie' einer 'totalitäre Demokratie' gegenüber gestellt. Die Schweiz und ihr Bürger hat sich, wie alle andern Staaten auch, an ihre eigenen Regeln und an die Regeln der Weltgemeinschaft zu halten. Der Fall der Ausschaffungsinitiative zeigt einmal mehr auf, wo die direkte Demokratie an ihre Grenzen stossen könnte.
Hi Kurt. Danke für diesen Text. Was mich jedoch als nicht studierter, somit von sozialistischen Wertvorstellungen verschonter Bürger irritiert: Magst du kriminelle Leute ? Ich auch nicht.
AntwortenLöschenNun zum Punkt, ob Schweizer oder Ausländer. Wenn sich mein Bruder zuhause beschissen benimmt, muss ich damit leben. Wenn mein Kumpel jedoch ausfällig wird, gibt es Tritte in den Hintern.
Ich fühle mich nicht "eins" mit allen Menschen, sehe das "Multikulti" Prinzip als gescheitert. Auch ich mag Kulturen, solange sie meinen Wertvorstellungen entsprechen.
Wer Frauen, sei es aus kulturellen Hintergründen, minderwertig erachtet, hat nicht in dem Land zu leben in dem meine Freundin lebt.
Grüsse an dich Kurt.
Ich respektiere und schätze deine Blogs !
HIJACK
Hey Mr. Hijack
AntwortenLöschenFindest Du, dieser Blog sei sozialistisch? Nun, ich seh das nicht so. Aber egal.
Ob ich kriminelle Leute mag? Du kennst die Antwort, hast sie ja schon gegeben.
Dein Bruder-Beispiel ist sehr einleuchtend, hinkt aber meiner Meinung nach. Haushalt und Staat sind nicht zu vergleichen. Das Beispiel ist Schwarz-Weiss-Malerei. Das Leben kennst aber verschiedenste Schattierungen.
Das Multikulti-Prinzip hat's in Tagen wie diesen in der Tat schwer. Eigeninteressen überwiegen. Ist ja normal. Nur ist Multikulti nicht mehr umkehrbar. Wir sind schon viel zu weit in der Entwicklung. Angefangen hat's ja mit der Kolonisation. Klar, da hat die Schweiz noch keine Rolle gespielt. Nach dem 2. Weltkrieg hat die Schweiz aber ihren Platz im Multikulti-Konzert der Formen annehmenden Weltwirtschaft eingenommen. Der Westen hat dabei den Rest der Welt oder zumindest Teile davon ausgebeutet oder zumindest schlecht behandelt. Daraus entsteht eine moralische Verpflichtung. So seh ich das zumindest. Die Schweiz hat sich das ja auch auf die Flagge geschrieben: Wir sind neutral, kommt zu uns, wir vermitteln und helfen.
Die Annahme der Ausschaffungsinitiative heisst ja nicht, dass wir die Grenzen dicht machen, ist mir schon klar. Aber das 'Ja' birgt doch gewissen Probleme in sich, do wohl nicht wirklich einfach zu lösen sind. Aber ich lass mich gerne überraschen. Vielleicht mal ich zu schwarz, wer weiss.
Ausserdem ist das revidierte Ausländergesetz erst vor 2 Jahren in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist nicht mild. Und für eine Verschärfung der Praxis hätte es die Initiative nicht gebraucht. Es hätte andere Mittel und Wege gegeben.
Wer Frauen aus kulturellen Hintergründen als minderwertig erachtet, ist noch nicht im Hier und Jetzt angekommen. Seine Frau als minderwertig erachten, ist aber kein Straftatbestand. Du meinst den Islam. Den kannst du aber nicht über eine Leiste brechen. Nur wegen solchen Gesinnungen, kannst du niemandem das Bleiberecht verweigern, solanger dieser jemand nicht zuschlägt oder andere Schandtaten begeht. Die SVP steht ihrerseits ja auch noch für völlig veraltete Familienmodelle. Mit dem Frauenstimmrecht waren wir Schweizer nicht wirklich flott.
Es gäbe zu Genüge andere Mittel und Wege als die - milde gesagt - populistischen Methoden der SVP.
Zum Glück darf hier in der Schweiz jeder der mag seine Meinung öffentlich kund tun. Diese Freiheit ist wertvoll. Das muss an dieser Stelle schon gesagt sein.
Freut mich, dass Du meine Blogs liest! Hoffentlich bleibt das so. Noch wichtiger ist mir aber, dass Du Dir meine Beats anhörst ;)
Grüsse, Kurt
hi kurt
AntwortenLöschenIch verstand schon in deinem offiziellen Text die Argumente. Ich wünschte, ich könnte auch so rational argumentieren. Schön das du mich deswegen nicht abwertest. Leider zählt für mich, als Egoist, schlussendlich nur mein subjektives Empfinden. Seien es negative Erlebnisse oder natürliche Bedingungen, welche meine Ansichtsweise prägten.
Ich mag Inputs wie deiner, solange sie bestehende Probleme nicht verschweigen oder bestreiten.
Woher ich meine Lieblingsbeats habe, weisst du genau ;-) Ich sollte nur öfters schreiben und produktiv sein wie Ruedi.
gruess